BKF-Weiterbildung

Betroffen sind grundsätzlich alle Berufskraftfahrer der Führerscheinklassen C, C1 und D, die im gewerblichen Personen- oder Güterverkehr tätig sind.

Entsprechend der Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung müssen 

  • Buslenker bis zum Stichtag 09.09.2013
  • LKW Lenker (der Klassen C, C1) bis zum Stichtag 09.09.2014

zur Aufrechterhaltung des Fahrerqualifizierungsnachweises eine  Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren nachweisen.
Die Aufteilung der Sachgebiete erfolgt in 5 Module zu je 7 Stunden.
Für den Fahrer, der beide Führerscheinklassen braucht, gibt es das D- Zusatzmodul mit 7 Stunden.


Klasse C, C1, D:

  • Modul 1 - Ladungssicherung
  • Modul 2 - Wirtschaftliches Fahren (Eco-Training)
  • Modul 3 - Technik
  • Modul 4 - Human Factors
  • Modul 5 - Arbeitsumfeld und Dokumentenwesen

Klasse C + D: Zusatzmodul

  • Modul 6 - Zusatzmodul mit allen D spezifischen Elementen