BKF-Weiterbildung

Betroffen sind grundsätzlich alle Berufskraftfahrer der Führerscheinklassen C, C1 und D, die im gewerblichen Personen- oder Güterverkehr tätig sind.
Entsprechend der Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung müssen
- Buslenker bis zum Stichtag 09.09.2013
- LKW Lenker (der Klassen C, C1) bis zum Stichtag 09.09.2014
zur Aufrechterhaltung des Fahrerqualifizierungsnachweises eine Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren nachweisen.
Die Aufteilung der Sachgebiete erfolgt in 5 Module zu je 7 Stunden.
Für den Fahrer, der beide Führerscheinklassen braucht, gibt es das D- Zusatzmodul mit 7 Stunden.
Klasse C, C1, D:
- Modul 1 - Ladungssicherung
- Modul 2 - Wirtschaftliches Fahren (Eco-Training)
- Modul 3 - Technik
- Modul 4 - Human Factors
- Modul 5 - Arbeitsumfeld und Dokumentenwesen
Klasse C + D: Zusatzmodul
- Modul 6 - Zusatzmodul mit allen D spezifischen Elementen