
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1 Alle in diesen Bedingungen gebrauchten Bezeichnungen gelten für Personen beiderlei Geschlechts.
1.2 Mit Anmeldung durch den/die Ausbildungswerber/in bzw. Leistungsbezieher (in der Folge geschlechtsneutral als „Kunde“ bezeichnet) erteilt diese/r einen Ausbildungsauftrag an die Easy Drivers Experts GmbH (in der Folge kurz als „EDEX“ bezeichnet) unter Festlegung der/des von der EDEX angebotenen Ausbildungspakete/s. Der Ausbildungsvertrag kommt nach Maßgabe der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Bestätigung der Anmeldung durch die EDEX zustande.
1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
1.4 Handelt es sich bei dem Kunden um eine/n Verbraucher/in im Sinne des § 1 KSchG, so sind ihm diese Geschäftsbedingungen vor Abschluss des Vertrags nachweislich zur Kenntnis zu bringen und ist dies von ihm mittels Unterschrift bei der Anmeldung zu bestätigen.
1.5 Diese Geschäftsbedingungen werden einschließlich der von der EDEX angebotenen Ausbildungs- und Leistungspakete in den für die Anmeldung zur Ausbildung bestimmten Räumen der EDEX ersichtlich gemacht.
2. Umfang und Inhalt des Ausbildungsvertrages
2.1 Der Umfang der Ausbildung richtet sich nach dem anlässlich der Anmeldung oder durch gesonderten Auftrag gebuchten Ausbildungs- oder Leistungspaket.
2.2 Die Ausbildungs- und Leistungspakete beinhalten
2.2.1 die Durchführung des theoretischen und praktischen Unterrichtes nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen wie insbesondere KFG 1967, KDV 1967, FSG 1997 und die entsprechenden für die jeweilige Ausbildung geltenden Verordnungen in der jeweils geltenden Fassung oder die Grund- und Weiterbildung nach GWB (C95 bzw. D95);
2.2.2 die Vorstellung zur und Betreuung bei der ersten behördlichen Prüfung am Standort der EDEX, falls dies Bestandteil des gebuchten Ausbildungs- und Leistungspaketes ist;
2.2.3 die Vorstellung zu und Betreuung bei allfälligen Wiederholungsprüfungen nach Erteilung eines gesonderten Auftrages;
2.4 Der Unterricht erfolgt in Form von geschlossenen Gruppenkursen, soweit sich aus der Beschreibung des jeweiligen Ausbildungs- und Leistungspaketes nichts anderes ergibt.
2.5 Vereinbarte Kurstermine können von der EDEX verschoben werden. Werden entfallene Termine oder Teilleistungen nachgeholt bzw. zu einem späteren Termin angeboten, stehen dem Kunden für den Fall, dass ein allfälliger Schaden durch die EDEX nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde, keine über die Nachholung der Teilleistung hinausgehenden Ersatzansprüche zu.
3. Vertragsdauer
3.1 Sofern nicht Abweichendes vereinbart wurde beginnt die Ausbildung mit der ersten in Anspruch genommenen Leistung, die auf den Abschluss des Ausbildungsvertrages folgt.
3.2 Der Vertrag endet mit Bestehen der Prüfung bzw. der Ausstellung des jeweiligen Zertifikates oder der Schulungsbestätigung. Im Falle der Berufskraftfahrer-Grundqualifikationsprüfung (C 95 / D 95) endet der Vertrag mit absolvierter Prüfung. Im Falle einer Weiterbildungsmaßnahme im Sinne der Grundqualifikation und Weiterbildungsverordnung (GWB-VO) endet die Ausbildung mit Beendigung des/der jeweils vereinbarten Moduls/e.
3.3 Hat der Kunde innerhalb von 6 Monaten ab Ausbildungsbeginn das gebuchte Leistungspaket nicht zur Gänze absolviert, endet der Vertrag mit Ablauf dieser Frist. Hat der Kunde innerhalb von 6 Monaten ab Ausbildungsbeginn die Grundqualifikationsprüfung (C 95 / D 95) nicht erfolgreich bestanden, endet der Vertrag mit Ablauf dieser Frist.
Im Falle einer Weiterbildungsmaßnahme im Sinne der Grundqualifikation und Weiterbildungsverordnung (GWB-VO) endet die Ausbildung wenn der Kunde zum gebuchten Modul nicht erscheint.
3.4 Beginnt der Kunde nicht innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Ausbildungsauftrages mit der Ausbildung, so endet der Vertrag mit Ablauf dieser Frist. Der EDEX gebührt in diesen Fällen der in Punkt 9.5 festgelegte Kostenersatz.
3.5 Der Vertrag endet auch dann vorzeitig, wenn die Behörde die für die Zulassung zur Grundqualifikatiobnsprüfung erforderlichen persönlichen Voraussetzungen des Kunden als nicht gegeben erachtet. Die bis zur nachweislichen Mitteilung durch den Kunden an die EDEX von der EDEX erbrachten Leistungen sind nach den Bestimmungen des Punktes 9.6 abzugelten.
4. Voraussetzungen zur Teilnahme am Unterricht
4.1 Besteht der begründete Verdacht, dass der Kunde unter Einfluss von Alkohol, Sucht mitteln oder diesen in ihrer Wirkung gleichkommenden, die Fahrtüchtigkeit und/oder die Verkehrszuverlässigkeit negativ beeinflussenden Mitteln steht, so wird er vom theoretischen und praktischen Unterricht bzw. im gegebenen Fall vom Besuch der Module der zweiten Ausbildungsphase ausgeschlossen.
5. Theoretischer Unterricht
5.1 Der vollständige Besuch eines den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden theoretischen Unterrichtes ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Ausstellung der diversen Zertifikate oder Bescheinigungen. Daher obliegt dem Kunden die vollständige Absolvierung des den theoretischen Teil der Ausbildung insgesamt abdeckenden Gruppenkurses.
5.2 Für den Fall, dass der Kunde verpflichtend zu besuchende Teile des Unterrichts, aus welchen Gründen auch immer versäumt, hat er diese innerhalb eines anderen geschlossenen Gruppenkurses, nötigenfalls auch an einem anderen Ort, nachzuholen. Die EDEX ist berechtigt, vom Kunden Entgelt nach dem Leistungstarif zu verlangen, wenn der Grund des Versäumens nicht in ihrer Sphäre lag.
6. Prüfungen
6.1 Vertragsgegenstand ist die Vorbereitung zur Fahrprüfung, nicht die erfolgreiche Ablegung der Fahrprüfung selbst. Auf den bloßen Umstand des Nichtbestehens der Fahrprüfung können daher keine Ansprüche gegründet werden.
6.2 Die Anmeldung zur Berufskraftfahrer-Grundqualifikationsprüfung (C95 / D95) obliegt dem Kunden.
7. Ausbildungskosten; Verrechnung; Zahlungsverzug; Kosten versäumter Termine
7.1 Die Ausbildungskosten bestimmen sich nach den für die Ausbildungs- und Leistungspakete bei Vertragsabschluss gültigen Tarif laut Aushang. Sämtliche behördliche Abgaben und Gebühren, die Kosten für die ärztliche Untersuchung, ärztliche Fachgutachten und/oder psychologische Gutachten sind nicht Gegenstand des Ausbildungsauftrags und vom Kunden gesondert zu bezahlen. Alle Preise beinhalten, wenn nicht anders angegeben, die gesetzliche Umsatzsteuer von 20%.
7.2 Bei Beginn der Ausbildung bzw. bei Beginn einer zweiten Ausbildungsphase hat der Kunde eine Anzahlung zu leisten. Ist diese Anzahlung durch Teilleistungen der EDEX aufgebraucht, hat der Kunde auf Aufforderung der EDEX weitere Anzahlungen in der Höhe der voraussichtlich auflaufenden Ausbildungskosten bzw. der Kosten der zweiten Ausbildungsphase zu bezahlen.
7.3 Im Fall des Vertragsendes gemäß Punkt 3.4 wird ein Kostenersatz in der Höhe von 5% der Summe von Anmeldegebühren, Versicherung und jeweils gebuchtem Ausbildungspaket verrechnet.
7.4 Im Fall des Vertragsendes gemäß Punkt 3.5 (Nichterfüllung der persönlichen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung) hat der Kunde die bis zu seiner Mitteilung an die EDEX die von ihm bis dahin in Anspruch zu nehmenden bzw. genommenen Leistungen zu bezahlen.
7.5 Bei Zahlungsverzug hat der Kunde ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 5 % p.a. über dem gesetzlichen Basiszinssatz zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer zu bezahlen. Die EDEX ist bei Zahlungsverzug berechtigt, ihre Leistungen gegenüber dem Kunden bis zur vollständigen Bezahlung des Außenstandes auszusetzen.
7.6 Soweit in diesen Geschäftsbedingungen für den konkreten Fall nicht Anderes bestimmt ist, ist die EDEX berechtigt, bei nicht erfolgter Inanspruchnahme vereinbarter Leistungen/Teilleistungen, welche durch den Kunden aus welchen, in seiner Interessenssphäre liegenden Gründen auch immer (z.B. Krankheit, Unfall) versäumt wurden, den im Tarif jeweils für diese Leistung/Teilleistung vorgesehenen Preis zu verrechnen.
7.7 Mit der Zusendung der Auftragsbestätigung erhält der Kunde eine Einzahlungsfrist zugesendet, lässt er diese verstreichen erhält er eine Stornorechnung in der Höhe von 25 % des Auftragswertes. Diese Zahlung wird dann binnen 10 Tagen fällig und der gebuchte Platz geht verloren.
8. Erfassung der Kundendaten; Datenschutz
8.1 Mit der Anmeldung erteilt der Kunde die datenschutzrechtliche Zustimmung zur elektronischen Verarbeitung der Angaben zu seiner Person durch EDEX nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
8.2 Den Kunden betreffende personenbezogene Daten dienen ausschließlich dem Betriebszweck der EDEX und werden vertraulich behandelt. Sie werden nur in dem für die zur Administration während der Ausbildung und die Erfüllung des Ausbildungsvertrags erforderlichen Vorgänge unbedingt erforderlichen Umfang verarbeitet und solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung dieser Aufgaben der erforderlich ist.
8.3 Eine Übermittlung der Kundendaten im jeweils erforderlichen Umfang erfolgt im Rahmen des Ausbildungsvertrags und der gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich an die jeweils zuständigen Behörden. Ansonsten wird eine Weitergabe der Kundendaten an Dritte sowie die Erstellung Personen-bezogener Auswertungen ausdrücklich ausgeschlossen.
8.4 Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer des Vertrags jede Änderung seiner in der Anmeldung angegebenen Daten, wie z.B. Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen.
8.5 Die EDEX ist gemäß Datenschutzgesetz beim österreichischen Datenverarbeitungsregister unter Nummer DVR: ……. eingetragen.
9. Haftung
9.1 Die EDEX ist ausschließlich zur Vermittlung der für die theoretische und praktische Kenntnisse und Fertigkeiten entsprechend den hiefür geltenden gesetzlichen Bestimmungen des KFG, des FSG oder der Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung (GWB) und im Umfang des abgeschlossenen Ausbildungsvertrags verpflichtet. Sie übernimmt aber keine Haftung für einen nicht eingetretenen Prüfungserfolg.
9.2 Weiter übernimmt die EDEX keine Haftung für Schäden an oder den Verlust von persönlichen Gegenständen der Kunden während der Teilnahme an der theoretischen oder praktischen Ausbildung, sofern der EDEX bzw. ihren Beauftragten nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Im Übrigen ist jede Haftung der EDEX ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Personenschäden oder um vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden handelt.
10. Rechtsform; Gerichtsstand
10.1 Die EDEX Gmbh hat ihren Firmensitz in Ybbs und ist beim Firmenbuchgericht St.Pölten unter der Firmenbuchnummer FN 331165h eingetragen.
10.2 Für Streitigkeiten aus dem Ausbildungsvertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den Standort der EDEX zuständigen des Gerichtes vereinbart. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und hat der Kunde im Inland seinen Hauptwohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so gilt diese Gerichtsstandvereinbarung nur dann, wenn der Sitz der EDEX im Sprengel des Hauptwohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung des Kunden liegt.
Fassung vom: 01.05.2010